Unsere Standorte
Über unsWir sind gut vernetzt.
Unser Hauptsitz
Hermann-Müller-Str. 7
46282 Dorsten
Niederlassung Frankfurt
Schulstr. 3
60594 Frankfurt am Main
Das sind wir
Der Einsatz von Produkten, Dienstleistungen und Partnern richtet sich gezielt nach den individuellen Ansprüchen und dem Bedarf der von uns betreuten Unternehmen. Um jederzeit ein ausgezeichnetes Leistungs- und Qualitätsniveau zu gewährleisten, sind für uns permanente Marktbeobachtung, Innovation und Kreativität sowie stetige Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich.
Aktuelles
Coronavirus und Veranstaltungsausfallversicherung
Aufgrund der Gefahr durch den Coronavirus wurden und werden noch zur Zeit viele Veranstaltungen in Deutschland abgesagt. Damit erfährt die Veranstaltungsausfallversicherung wieder neue Popularität. Zwar sind in einer Veranstaltungsausfallversicherung Pandemierisiken...
Gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht bei Teilnahme am Firmenlauf
Eine Beschäftigte hatte an einem privat organisierten Wettkampf teilgenommen, bei dem eine Vielzahl der Läufer auch aus anderen Unternehmen kam. Dabei verletzte sie sich. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund vom 4.2.2020 (Az: S 17 U 237/18) hat sie...
Sach- und Wohngebäudeversicherung – Sturmschaden und Aufräumkosten – hier: Risikodefinition „Umstürzen“ und „Absterben“
Ausgangslage: Anspruch auf Beseitigung stehen gebliebener Restbäume OLG München, Beschluss vom 16.1.2019 (25 U 3650/18): Aufräumkosten für Bäume werden in der Rechtsprechung weit ausgelegt. Beim Versicherungsschutz für „sturmbedingt abgestorbene oder umgestürzte...
Feuerversicherung – Wiederherstellung in der Neuwertversicherung
Ausgangslage: Errichtung von Fertiggaragen anstelle eines durch Brand zerstörten Schuppens OLG München, Beschluss vom 19.10.2018 (14 U 1739/18): Die Neuwertversicherung gleicht einen den Zeitwert übersteigenden Betrag für die Wiederherstellung aus. Eine darüber hinaus...
BGH zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles in der Rechtsschutzversicherung
Der BGH hat entschieden, dass für die zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalles auf den Verstoß abzustellen ist, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner anlastet. Nicht maßgeblich sind Rechtsverstöße, die der Gegner dem Versicherungsnehmer vorwirft, da hierauf...