Es wird prognostiziert, dass Extremwetterereignisse wie Dürre, Sturm oder Dauerregen, in Zukunft vermehrt auftreten werden.

Nach Auffassung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehen den landwirtschaftlichen Betrieben eine Reihe von inner- und außerbetrieblichen Instrumenten und Maßnahmen für den Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken zur Verfügung (https://www.praxis-agrar.de/betrieb/betriebsfuehrung/risikomanagement-in-der-landwirtschaft/). Beispiele für innerbetriebliche Instrumente und Maßnahmen sind die Verwendung angepasster Sorten, die Diversifizierung der Produktion, die Bildung von finanziellen Rücklagen zur Überbrückung „schlechter“ Jahre, Versicherungen gegen Extremwetterereignisse, vertragliche Bindungen des landwirtschaftlichen Betriebs mit vor- bzw. nachgelagerten Unternehmen und/oder Preisabsicherung über Warenterminbörsen.

Die Regierung plant allerdings keine Subventionierung von Versicherungen gegen Naturgefahren in der Landwirtschaft.

Für Hilfsmaßnahmen infolge Naturrisiken sind grundsätzlich die Länder zuständig. Wenn es um eine mögliche Förderung von Versicherungen geht, ist es vorrangige Aufgabe der Länder, eine entsprechende Finanzierung anzubieten. Angesichts der regionalen und strukturellen Unterschiede der betreffenden An-baugebiete und ihrer Betriebe sowie der unterschiedlichen Verteilung und des Auftretens extremer Wetterereignisse sind regional differenzierte Lösungen der richtige Weg. Insofern ist das Pilotprojekt von Baden-Württemberg, Versicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen im Bereich von Sonderkulturen mit Landesmitteln zu fördern, zu begrüßen.

Der Forderung nach einer (Anschub-)finanzierung von Versicherungen auf Bundesebene ist demgegenüber kritisch zu sehen, insbesondere, wenn sie zu Lasten der Direktzahlungen gehen würde.