Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Gewerbe & Industrie

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Wenn Sie Ihrem Produkt bestimmte Eigenschaften zugesichert haben, brauchen Sie unbedingt eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Sie eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Diese modulare Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich. Hier sind die Kosten des Abnehmers versichert, welche entstehen, wenn das Produkt mangelhaft ist. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten, Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes, Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen.

Keinen Versicherungsschutz bieten die Versicherer für Schäden am eigenen Produkt des Versicherungsnehmers oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Diese Versicherung ist für alle produzierende Unternehmen, die Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten sind.

Was ist versichert?

Hier sind die Kosten des Abnehmers versichert, welche entstehen, wenn das Produkt mangelhaft ist. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden).

Was ist u.a. versicherbar?

Versicherbar sind Schäden aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten, Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes, Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung gilt in Deutschland, kann aber auch auf das Ausland erweitert werden.