Strafrechtsschutzversicherung

Spezialisierung

Strafrechtsschutzversicherung

Die Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung, wenn ein Verfahren aufgrund Verdacht auf einen strafrechtlichen Verstoß gegen Ihr Unternehmen oder Ihre Mitarbeiter erhoben wird. In Deutschland kommt es regelmäßig zu Strafverfahren aufgrund Bilanzierungs- und Offenlegungs-Pflichtverletzungen, Insolvenzverstößen, Umweltverstößen, Steuerdelikten, strafrechtlicher Produkthaftung und beim Audit von Fördergeldverwendungen. Ein einfacher Verdacht (oft durch Neider oder Wettbewerber) reicht meist aus, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Gang zu setzen. Vor allem Wirtschaftsverfahren ziehen sich dann häufig über Jahre hin, mit entsprechenden weitreichenden finanziellen Folgen durch die Kosten für Verteidigung: Gutachten und Verfahren können selbst bei mittelständischen Unternehmen schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen.

Sehr wichtig ist bei einer Strafrechtsschutz-Versicherung, dass auch ein sog. U-Haft package Bestandteil des Versicherungsschutzes ist. Darin enthalten ist in der Regel ein Untersuchungshaft-Tagegeld zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die Zusendung dringend benötigter Arzneimittel,  Einschaltung der Botschaft oder des Konsulats bei Untersuchungshaft im Ausland.

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts schützen wollen. Üblicherweise sind bei der Strafrechtsschutzversicherung nicht nur Firmeninhaber versichert, sondern auch alle Mitarbeiter, sofern Rechtsstreitigkeiten sich auf deren Tätigkeit für die Firma beziehen.

Was ist versichert?

In der Regel übernimmt der Versicherer mindestens folgende Kosten:

  • Anwaltsgebühren und Honorare eines frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder und Honorare von Gutachtern und Sachverständigen
  • Kosten für eine Firmenstellungnahme
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit Sie diese übernehmen müssen
  • Reisekosten
  • Kosten für die Stellung einer Kaution
  • Regressverzicht bei Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird
Was ist u.a. versicherbar?

Ergänzend gibt es in aller Regel weitere Deckungsbestandteile:

  • Verfahren im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen
  • Änderungsschutz bei Deckungseinschränkungen für „alte“ strafbare Handlungen
  • Viele Assistance-Leistungen, wie z.B. zum Korruptionsrisiko bei Aufnahme von Auslandsaktivitäten 
  • etc.
Wo gilt die Versicherung?

In der Regel gilt die Strafrechtsschutz-Versicherung weltweit, wobei in einigen Länder die gesetzliche Vorgabe besteht, dort eigenständige Verträge zu schließen. Auch dafür gibt es Lösungen.