Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung

Spezialisierung

Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung

Als Vorstand oder Geschäftsführer sind Sie als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person besonderen Risiken ausgesetzt. Wenn sich zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen Streitigkeiten hinsichtlich Ihres Anstellungsvertrages ergeben, dann kann es für Sie teuer werden. An dieser Stelle ist nicht das Arbeits- sondern das Zivilgericht zuständig und hier tragen Sie das komplette Kosten-Risiko. Sollten Sie den Prozess verlieren, werden Ihnen nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten zur Last gelegt, sondern ebenfalls die der Gegenseite.

Sichern Sie sich für diese Streitigkeiten ab! Denn Schadenfälle wie beispielsweise die Kündigung Ihres Anstellungsvertrages, die Nichtzahlung oder Kürzung Ihrer Bezüge oder gar Streitigkeiten zu Ihren Tantiemen, Abfindungen oder Ruhegehältern sind nur einige wenige, der häufig auftretenden Probleme, die letztlich vor Gericht entschieden werden.

Wichtig: Bereits im Vorfeld sollte mit dem Versicherer das gemeinsame Verständnis geklärt werden, was unter „angemessener Höhe“ bei Anwaltshonoraren zu verstehen ist.

Die Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung ist nur als Privatlösung versicherbar. 

0800 - 664 50 11

Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kontakt

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Beratungstermin

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Mitglieder von Leitungsorganen (Vorstand, Geschäftsführung, etc.) in Kapitalgesellschaften oder besonderen Mischformen wie einer GmbH & Co. KG., also alle gesetzlicher Vertreter sind.

Entsprechend sind Aufsichtsorgane mangels eines Anstellunsvertrags nicht versicherbar.

Was ist versichert?

Die Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung gewährt Kostenübernahme insbesondere von Verfahren sowie für die Dienste eines Rechtsanwalts zur außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung für notwendige Dolmetscher- und Übersetzungsarbeiten in angemessener Höhe für eine notwendige erste Beratung bei bevorstehenden Ermittlungsverfahren.

Was ist u.a. versicherbar?

Ergänzend können weitere Deckungsbestandteile abgesichert werden: 

  • Rechtsschutz bereits bei angedrohter Abberufung
  • Erhöhung des Sublimits im außergerichtlichen Bereich
  • etc.
Wo gilt die Versicherung?

Die Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung ist in der Regel mandatsbezogen und setzt einen Anstellungsvertrag voraus.