Montageversicherung

Gewerbe & Industrie

Montageversicherung

Sowohl  Hersteller  als  auch  Lieferanten  oder Montagefirmen  von  technischen  Anlagen  und  Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen. Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits  erbrachte  Leistungen  im  Handumdrehen zerstören. Unkalkulierbare Risiken, die man nicht alleine  tragen  muss,  sondern  durch  eine  umfassende Montageversicherung abdecken kann.

Der Versicherungsschutz der Montageversicherung erstreckt sich auf alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Allgefahrendeckung).

Eine Montageversicherung ist üblicherweise für einen bestimmten Montagevorgang konzipiert; demzufolge kann die Dauer des Versicherungsvertrages auch über mehrere Jahre andauern, beispielsweise beim Brücken- oder Hochbau.

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?
Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.
Was ist versichert?
Die Montage-Versicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert.
Was ist u.a. versicherbar?
Zusätzlich können die folgenden Risiken versichert werden:

  • Ausrüstungssversicherung für Gerüste, Werkzeuge, Hebebühnen, Hilfsmaschinen, Baubuden, Wohnbaracken, Container, Fahrzeuge aller Art (wie Autokräne oder Schwimmfahrzeuge)
  • schwimmende Sachen aller Art (beispielsweise Pontons)
  • Eigentum des Montagepersonals außerhalb Deutschlands
  • fremde Sachen, die zur Montage nötig sind
  • zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten, wenn die Ausschnittsdeckung nicht ausreicht
  • Schäden durch innere Unruhen, Streik, Aussprerrung, radioaktive Isotope sowie Betriebsschäden an der Montageausrüstung
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz betrifft den vereinbarten Montageplatz.