Persönliche D&O-Versicherung

Spezialisierung

Persönliche D&O-Versicherung

Haftungsfälle, bei denen Manager wegen (angeblicher) Pflichtverletzungen vom eigenen Unternehmen oder einem Dritten in Anspruch genommen werden, sind leider keine Seltenheit mehr. Nach Angaben des manager-magazins werden über 10.000 Schadensersatzansprüche pro Jahr gegen Geschäftsleiter geltend gemacht. Diese haften nach dem Gesetz unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Das Privatvermögen der Manager ist nicht nur im Falle eines gerechtfertigten Anspruchs gefährdet. Auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche aufgrund der notwendigen spezialisierten Rechtsberatung und -verteidigung ist sehr kostspielig und erreicht bei einem „mittelgroßen“ D&O-Schadenfall schnell einen sechsstelligen Betrag.

Wird einem Manager die Verletzung von Pflichten vorgeworfen und ein Anspruch auf Ersatz des durch die vorgeworfene Pflichtverletzung entstandenen Vermögensschadens gestellt (Versicherungsfall), ist es die Aufgabe des D&O-Versicherers die Haftungsfrage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche gegen den Manager abzuwehren und – sollte die Abwehr nicht gelingen – den Schadenersatz für den Manager zu leisten.

Die persönliche D&O-Versicherung liegt im Trend. Manager schließen sie auf eigene Rechnung ab – zusätzlich zum firmenfinanzierten D&O-Schutz, bei der der Manager nach seinem Ausscheiden aus der Firma keinen Zugriff mehr auf die Unternehmens-D&O hat. Mit seiner persönlichen D&O-Versicherung ist er „Herr“ über seine eigene Police und seine eigene Versicherungssumme.

Weitere Details finden Sie hier.

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Versicherte Person (und Versicherungsnehmer) ist ausschließlich das jeweilige Organmitglied in der benannten versicherten Funktion.

Was ist versichert?

Wird einem Manager die Verletzung von Pflichten vorgeworfen und ein Anspruch auf Ersatz des durch die vorgeworfene Pflichtverletzung entstandenen Vermögensschadens gestellt (Versicherungsfall), ist es die Aufgabe der D&O-Versicherung die Haftungsfrage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche gegen den Manager abzuwehren und – sollte die Abwehr nicht gelingen – den Schadenersatz für den Manager zu leisten.

Was ist u.a. versicherbar?

Ergänzend zu den typischen Funktionen einer Haftpflichtversicherung gibt es in aller Regel weitere Deckungsbestandteile: 

  • Kostenbausteine, welche versicherten Personen bereits vor einer Inanspruchnahme gewährt werden, z.B. im Falle einer Nichtentlastung
  • Aktiver Rechtsschutz
  • Gehaltsfortzahlungen
  • Kosten für PR-Berater zur Minderung von Reputationsschäden
  • etc.
Wo gilt die Versicherung?

In der Regel gilt die persönliche D&O-Versicherung weltweit. Einige Versicherer schließen US-Risiken allerdings aus oder nur eingeschränkt ein.