D&O-Versicherung für das Unternehmen

Spezialisierung

D&O-Versicherung für das Unternehmen

Haftungsfälle, bei denen Manager wegen (angeblicher) Pflichtverletzungen vom eigenen Unternehmen oder einem Dritten in Anspruch genommen werden, sind leider keine Seltenheit mehr. Nach Angaben des manager-magazins werden über 10.000 Schadensersatz-ansprüche pro Jahr gegen Geschäftsleiter geltend gemacht. Diese haften nach dem Gesetz unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Das Privatvermögen der Manager ist nicht nur im Falle eines gerechtfertigten Anspruchs gefährdet. Auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche aufgrund der notwendigen spezialisierten Rechtsberatung und -verteidigung ist sehr kostspielig und erreicht bei einem „mittelgroßen“ D&O-Schadenfall schnell einen sechsstelligen Betrag.

Wird einem Manager die Verletzung von Pflichten vorgeworfen und ein Anspruch auf Ersatz des durch die vorgeworfene Pflichtverletzung entstandenen Vermögensschadens gestellt (Versicherungsfall), ist es die Aufgabe des D&O-Versicherers die Haftungsfrage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche gegen den Manager abzuwehren und – sollte die Abwehr nicht gelingen – den Schadenersatz für den Manager zu leisten.
Obwohl das Unternehmen Versicherungsnehmer ist und auch die Versicherungsprämie als Betriebsausgabe bezahlt, stehen die Rechte aus dem Vertrag den versicherten Personen zu.

Neben der Tätigkeit für ein versichertes Unternehmen, sollte eine D&O-Versicherung auch vollen Versicherungsschutz für sog. „Fremdmandate“ gewähren. Damit sind Tätigkeiten in Drittorganisationen gemeint, die der Tätigkeit einer versicherten Person im Sinne der D&O-Versicherung entsprechen und die auf Weisung eines versicherten Unternehmens wahrgenommen werden (z.B. die Tätigkeit in einem Verband oder einem Joint Venture). Die Deckung sollte dabei im Anschluss einer etwaigen eigenständigen D&O-Deckung der Drittorganisation bestehen.

Als sinnvolle Ergänzung zur Unternehmens-D&O sollte jeder Manager über den Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung nachdenken, bei der er „Herr“ über seine eigene Police und seine eigene Versicherungssumme ist.

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Mitglieder von Leitungs- (Vorstand, Geschäftsführung, etc.) und Kontrollorganen (Aufsichtsrat, Beirat, etc.) in Kapitalgesellschaften oder besonderen Mischformen wie einer GmbH & Co. KG.

Weitere Personenkreise, die eine leitende Funktion bzw. besondere Stellung im Unternehmen haben (Generalbevollmächtigte, Prokuristen, leitende Angestellte, Compliance Officer, etc.)

Der Kreis der versicherten Personen besteht (ohne namentliche Nennung) aus allen Personen, die eine der genannten Funktionen in einem versicherten Unternehmen ausüben.

Was ist versichert?

Wird einem Manager die Verletzung von Pflichten vorgeworfen und ein Anspruch auf Ersatz des durch die vorgeworfene Pflichtverletzung entstandenen Vermögensschadens gestellt (Versicherungsfall), ist es die Aufgabe der D&O-Versicherung die Haftungsfrage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche gegen den Manager abzuwehren und – sollte die Abwehr nicht gelingen – den Schadenersatz für den Manager zu leisten.

Versicherte Unternehmen sind dabei grundsätzlich die Versicherungsnehmerin und ihre Tochtergesellschaften weltweit.

Was ist u.a. versicherbar?

Ergänzend zu den typischen Funktionen einer Haftpflichtversicherung gibt es in aller Regel weitere Deckungsbestandteile: 

  • Kostenbausteine, welche versicherten Personen bereits vor einer Inanspruchnahme gewährt werden, z.B. im Falle einer Nichtentlastung
  • Aktiver Rechtsschutz
  • Gehaltsfortzahlungen
  • Kosten für PR-Berater zur Minderung von Reputationsschäden
  • etc.
Wo gilt die Versicherung?

In der Regel gilt die D&O-Versicherung weltweit, wobei in einigen Länder die gesetzliche Vorgabe besteht, dort eigenständige Verträge zu schließen. Auch dafür gibt es Lösungen.