Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Spezialisierung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Berufsgruppen im Beratungsbereich sind vielfältigen Haftungsgefahren ausgesetzt – diese können existenzbedrohende Summen erreichen.

Vermögensschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, müssen vom Unternehmer oder auch vom Selbstständigen selbst getragen werden. Deshalb tragen diese Berufsgruppen ein hohes Risiko, können sich aber mit einer Vermögensschadenhaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche der Art absichern. Jede Berufsgruppe hat ihre eigenen Bedürfnisse. Genau aus diesem Grund legen wir unseren Fokus auf das detaillierte Verständnis jedes einzelnen Haftungsrisikos.

Im beruflichen Alltag kann ein Fehler hohe Schäden verursachen, für die der Selbstständige oder Unternehmer dann haftbar gemacht werden kann. Notare, Rechtsanwälte, Wirtschafts- und Steuerprüfer sowie Steuerberater und auch Versicherungsmakler müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen, damit sie die Zulassung für ihre Tätigkeit er- bzw. behalten.

Auch (vorläufige) Insolvenz- und Sachwalter müssen nicht nur in kürzester Zeit die Geschäfte der Insolvenzschuldnerin übernehmen, sondern gegenüber den Gerichten entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen. Oft sind hier bedarfsgerechte Objektdeckungen erforderlich, die über die Standarddeckung hinausgehen und als Projektdeckungen nur für bestimmte Verfahren zur Verfügung stehen.

Entsprechendes gilt für den Versicherungsschutz eines Gläubigerausschusses.

Aber auch andere Berufsgruppen, in denen aufgrund eines Fehlers erhebliche Vermögensschäden auftreten können, wären an dieser Stelle zu nennen, so z.B. Unternehmens- und Personalberater, Hausverwalter, IT-Dienstleister oder aber auch Berater aus dem Bereich Marketing und Media.

Beispiele für berufliche Fehler sind:

  • Beratungsfehler
  • Fehlerhafte Gutachten
  • Programmierfehler
  • Layoutfehler
  • Datenverlust
  • Rechtsverletzungen
  • Überschreitung von Deadlines

Die Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmen, insbesondere im Finanzsektor, wird oft auch als E&O-Versicherung (Errors & Omission = Fehler und Unterlassen) bezeichnet. Auch hier schützt die Versicherung vor Ansprüchen Dritter, die durch fahrlässig oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen von Mitarbeitern oder Organen entstehen können, in der Regel aufgrund fehlerhaft erbrachter Dienstleistungen für Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen herleiten.

Es ist grundsätzlich ratsam, die E&O-Versicherung zusammen mit einer D&O-Versicherung (dann als Kombiprodukt) abzuschließen. In diesem Fall haben das Unternehmen und seine Organe umfassenden Deckungsschutz gegen fahrlässige und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, unabhängig davon, ob es sich nun um eine Verletzung von Organpflichten oder eine fehlerhaft erbrachte Dienstleistung handelt.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?
In der Berufshaftpflichtversicherung sind reine Vermögensschäden versichert. Hingegen wird eine Versicherung für Personen- und Sachschäden als Betriebshaftpflicht bezeichnet.

UND NOCH ETWAS: Jeder Rechtsanwalt, jede Kanzlei arbeitet mit hochsensiblen Daten von Mandanten. Somit zählen Sie zu den potenziellen Angriffszielen. Unterschätzen Sie nicht die Risiken, die Sie durch den Verlust der Daten, eine Verschlüsselung Ihrer Daten oder durch einen Hackerangriff ausgesetzt sind. Denken Sie an eine Cyber-Versicherung!

0800 - 664 50 11

Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kontakt

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um mit uns in Verbindung zu treten.

Beratungstermin

Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Neben den klassischen verkammerten Berufen wie Rechtsanwälte und Steuerberater vor allem für Beratungs-unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Dienstleister

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden deckt allgemein berufliche Verstöße und Ereignisse ab, bei denen Unternehmen oder ihre Mitarbeiter bei einem Kunden bzw. Mandanten oder sonstigen Dritten einen finanziellen Schaden verursachen.

Was ist u.a. versicherbar?

Ergänzend zu den typischen Funktionen einer Haftpflichtversicherung gibt es in aller Regel weitere Deckungsbestandteile: 

  • Bestimmte Eigenschäden. Eigenschäden sind Schäden, die das Unternehmen bzw. der Berater selbst erleiden, z.B. Kosten, die durch den Ausfall der eigenen Webseite entstehen.
  • Aktiver Rechtsschutz
  • etc.
Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht-versocherung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Je nachdem wo Sie den Versicherungsschutz brauchen, kann er in Europa oder weltweit (ggf. mit Einschränkungen für die USA und Kanada) bestehen.