Veranstaltungsequipmentversicherung

Spezialisierung

Veranstaltungsequipmentversicherung

Für die Durchführung einer Veranstaltung wird diverse Ausstattung benötigt: Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht und Ton, Video, Cateringtechnik, Absperrtechnik, usw.

 

Da diese Ausstattung zumeist angemietet ist, haftet der Mieter bzw. Veranstalter für Beschädigung und/oder Abhandenkommen aufgrund der Bestimmungen im Mietvertrag. Es handelt sich hier um eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung. Da die Veranstaltungshaftpflichtversicherung nur die gesetzliche (also verschuldensabhängige) Haftung versichert, entsteht hier eine Deckungslücke für Schäden, die ohne Zutun des Veranstalters/Mieters an der Ausstattung entstehen.

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Beratungstermin

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Mitglieder von Leitungs- (Vorstand, Geschäftsführung, etc.) und Kontrollorganen (Aufsichtsrat, Beirat, etc.) in Kapitalgesellschaften oder besonderen Mischformen wie einer GmbH & Co. KG.

Weitere Personenkreise, die eine leitende Funktion bzw. besondere Stellung im Unternehmen haben (Generalbevollmächtigte, Prokuristen, leitende Angestellte, Compliance Officer, etc.)

Der Kreis der versicherten Personen besteht (ohne namentliche Nennung) aus allen Personen, die eine der genannten Funktionen in einem versicherten Unternehmen ausüben.

Was ist versichert?

Wird einem Manager die Verletzung von Pflichten vorgeworfen und ein Anspruch auf Ersatz des durch die vorgeworfene Pflichtverletzung entstandenen Vermögensschadens gestellt (Versicherungsfall), ist es die Aufgabe der D&O-Versicherung die Haftungsfrage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche gegen den Manager abzuwehren und – sollte die Abwehr nicht gelingen – den Schadenersatz für den Manager zu leisten.

Versicherte Unternehmen sind dabei grundsätzlich die Versicherungsnehmerin und ihre Tochtergesellschaften weltweit.

Was ist u.a. versicherbar?

Ergänzend zu den typischen Funktionen einer Haftpflichtversicherung gibt es in aller Regel weitere Deckungsbestandteile: 

  • Kostenbausteine, welche versicherten Personen bereits vor einer Inanspruchnahme gewährt werden, z.B. im Falle einer Nichtentlastung
  • Aktiver Rechtsschutz
  • Gehaltsfortzahlungen
  • Kosten für PR-Berater zur Minderung von Reputationsschäden
  • etc.
Wo gilt die Versicherung?

In der Regel gilt die D&O-Versicherung weltweit, wobei in einigen Länder die gesetzliche Vorgabe besteht, dort eigenständige Verträge zu schließen. Auch dafür gibt es Lösungen.