Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Spezialisierung

Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Kommt es bei einer Veranstaltung (bzw. bei Auf- oder Abbau) zu einem Sachschaden oder zu einem Personenschaden, so haftet der Veranstalter dafür.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung hat zwei Funktionen: Im Rahmen der Versicherungssumme deckt sie zum einen den entstandenen finanziellen Schaden verschuldungsabhängig ab und wehrt zum anderen unberechtigte Ansprüche ab.

Mitversichert gelten im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht insbesondere Ansprüche aus:

  • der Nutzung und dem Auf und Abbau von für die Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
  • Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
  • der Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kräne oder Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
  • Werbeveranstaltungen oder dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)

Der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event ab, inkl. Auf- und Abbau. Diese kann je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden. 

0800 - 664 50 11

Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Eine Veranstaltungshaftpflicht ist für jegliche Vereinsveranstaltung sinnvoll, egal ob groß, klein, öffentlich, privat, drinnen oder draußen. Hierzu zählen insbersondere:  

  • Festivals, Konzerte u. ä.
  • Osterfeuer, Johannisfeuer u. ä.
  • Festveranstaltungen wie z. B. Bierfeste, Maibaumaufstellen, Straßenfeste
  • Sportfeste oder Wettbewerbe
  • Karnevals- und Faschingsumzüge
  • Zeltlager
  • Ausstellungen oder Messen
  • Jahrmärkte, Flohmärkte, etc.
  • und vieles andere…
Was ist versichert?
  • Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Veranstaltung passieren. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst oder von seinen Angestellten bzw. Hilfskräften verursacht wurde.
  • Vermögensfolgeschäden: Sind nur dann in der Veranstaltungshaftpflicht inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, also beispielsweise jemand auf Ihrer Feier über eine Absperrung stürzt und deshalb längere Zeit nicht arbeiten kann, trägt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch die Kosten für den Verdienstausfall.
Was ist u.a. versicherbar?

Mitversichert gelten im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht insbesondere Ansprüche aus:

  • der Nutzung und dem Auf und Abbau von für die Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
  • Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
  • der Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kräne oder Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
  • Werbeveranstaltungen oder dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)
Wo gilt die Versicherung?

In der Regel gilt die D&O-Versicherung weltweit, wobei in einigen Länder die gesetzliche Vorgabe besteht, dort eigenständige Verträge zu schließen. Auch dafür gibt es Lösungen.