Schlechtes Wetter verursacht in der Landwirtschaft in der Regel Einnahmeverluste und Zusatzausgaben, diese wiederum wirken negativ auf das Gesamtergebnis. Gerade der Schutz vor Starkregen und Dürreschäden wird für die deutsche Landwirtschaft immer drängender. Diese führen zu fortlaufenden Produktionseinbrüchen bei Getreide, Heu, Stroh, Silage und anderem Tierfutter. Auch Obstbauern und Winzer müssen zunehmend wetterbedingte Ertragsausfälle verkraften. Als 2018 ein extrem trockener Sommer große Teile der Ernte vernichtete, haben nach Angaben des Bundesagrarministeriums Bund und Länder ca. EUR 292 Millionen an staatlichen Nothilfen ausgezahlt, um Landwirte in ihrer Existenz zu schützen.

Landwirte versichern selber regelmäßig ihre Ernten vor Hagel, Frost, Sturm im Rahmen von Einzelpolicen („Wetterversicherungen“) oder einer Agrarversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Kombipolice, die verschiedene Gefahren der landwirtschaftlichen Betriebe bündelt (sog. Allgefahrenversicherung). Diese Policen sind modular aufgebaut. Landwirte haben so die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ganz individuell auf ihre Bedürfnisse anzupassen. Mögliche Gefahren betreffen die Wohn- und Betriebsgebäude, den Fortbestand des Betriebes, die landwirtschaftlichen Maschinen und Autos und natürlich die Absicherung von Mensch, Tier und Pflanzen.

Auch die Dürreversicherung wird in der Regel als Zusatzbaustein angeboten. Gegen extreme Trockenheit oder Dürre ist jedoch kaum ein Landwirt versichert. Derzeit seien nur 0,02 der landwirtschaftlichen Anbauflächen in Deutschland im Rahmen der landwirtschaftlichen Mehrgefahren-Versicherung versichert, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Dies liegt an mehreren Gründen:

  1. Es gibt zur Zeit (noch) wenige Anbieter. Deutschlandweit versichert die Allianz-Tochter Münchener & Magdeburger Agrar AG (MMA), die Vereinigte Hagel und die Versicherungskammer Bayern sowie für bestimmte nordöstliche Regionen Deutschlands die Hagelgilde. Je nach Police können alle gängigen Kulturen (wie gegen Hagel) oder nur bestimmte Kulturen abgesichert werden. Grünland und Ackergras versichern nur zwei der vier Anbieter.
  2. Ob der Versicherer bei einem Dürreereignis einstandspflichtig ist, wird auf Basis eines Index berechnet. Dabei ermitteln die Versicherer die Dürreschäden rein rechnerisch anhand von ausgewählten statistischen Wetter- oder Ertragsdaten, den sog. Indizes. Unter- oder überschreitet der Indexwert in einem Versicherungsjahr den vertraglich festgelegten Schwellenwert, zahlt der Versicherer einen vorab definierten Betrag. Die Entschädigung erfolgt also völlig unabhängig vom konkreten Schaden. Selbst wenn die Ernte komplett vernichtet wurde, geht er im schlimmsten Fall leer aus, wenn die Schwellenwerte nicht erreicht werden. Es findet i.d.R. auch keine Vor-Ort-Besichtigung statt.
  3. Bei der Auswahl des Index und der Festlegung des Schwellenwertes greifen alle Versicherer zwar auf die Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zurück. Sie wählen aber unterschiedliche Parameter bzw. Mess- und Auswertungsverfahren und stützen sich z.T. zusätzlich auf statistische Ertragsparameter. Entsprechend liegt der Teufel im Detail.
  4. Zudem sind die Leistungen unterschiedlich gedeckelt. Haftungszeiträume und den Auszahlungsmodalitäten varieren stark zwischen den Anbietern. Teilweise leisten die Versicherer im Schadenfall eine pauschale Entschädigung, teilweise eine an dem rechnerisch ermittelten Ertragsverlust orientierte Entschädigung. Die Auszahlungen erfolgen dabei teilweise zeitnah zum Schaden, teilweise auch später, unter Umständen erst im folgenden Frühjahr.

In hitzegeplagten Ländern wie Italien, Griechenland oder in Spanien, aber auch in vielen anderen EU-Staaten ist die Versicherung gegen Trockenheit weitaus erschwinglicher und damit auch weitaus verbreiteter als in Deutschland. Hintergrund ist, dass in vielen EU-Ländern die Prämie für Dürre-Versicherungen vom Staat bezuschusst und damit erschwinglich wird. Dies lehnt die Bundesregierung momentan ab. Die Steuersenkung im Februar 2020, bei der die Versicherungsteuer für die Gefahr „Trockenheit“ von 19 Prozent des Versicherungsbeitrages auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme gesenkt wurde, reicht nicht aus.

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