Wer sind unsere Geschäftspartner?

Über uns

Wir schauen über den Tellerrand hinaus!
Wir erkennen den tatsächlichen Bedarf unserer Kunden!
Wir bieten individuelle Lösungen und Konzepte an!

Kundensicht

Zu unseren Kunden zählen Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe sowie Kommunen und kommunale Versorger. Manche von ihnen sind nur regional tätig, andere hingegen auch international.

Wir betreuen vor allem folgende Branchen:

  • Industrie / Produzierendes Gewerbe
  • Maschinen- / Anlagenbau
  • Immobilienwirtschaft
  • Nahrungsmittel
  • Handel
  • Transport & Logistik
  • Landwirtschaft
  • KFZ-Gewerbe
  • Kommunen und kommunale Versorger
  • Verbände und Vereine
  • Erneuerbare Energien
  • Informationstechnologie
  • Spezielle Risiken
  • Recycling
  • Freie Berufe
  • Dienstleister
  • Bauindustrie
  • Holzindustrie

Versicherersicht

Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit (fast) allen namenhaften Versicherungen und Assekuradeuren.

Dabei achten wir nicht nur auf deren Ratings, sondern vor allem auf ihren Service bei der Vertragsbetreuung und natürlich im Schadenfall.

 

 

Das sind wir

Der Einsatz von Produkten, Dienstleistungen und Partnern richtet sich gezielt nach den individuellen Ansprüchen und dem Bedarf der von uns betreuten Unternehmen. Um jederzeit ein ausgezeichnetes Leistungs- und Qualitätsniveau zu gewährleisten, sind für uns permanente Marktbeobachtung, Innovation und Kreativität sowie stetige Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich.

Aktuelles

BGH zu ARB 1975 § 4 Abs. 1 lit. d

Der BGH kassiert mit seiner Entscheidung vom 6.3.2019 (IV ZR 72/18) die Entscheidung des OLG München, Urteil vom 08.03.2018 (14 U 4679/16), im Bereich der Arbeitsrechtsschutz-Versicherung. Das OLG München hatte es unter Hinweis auf den erkennbaren Sinn und Zweck für...

Rechtsstreit um Gutachterkosten

Eine Haftpflichtversicherung hat die Gutachterkosten für ein von einem Geschädigten vorgerichtlich eingeholtes Gutachten auch dann zu übernehmen, wenn es sich letztlich als falsch erweist. Danach hätte der Versicherer nur dann nicht in die Pflicht genommen werden...

Zögern Sie nicht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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