Was ist ein Versicherungsmakler?
Über unsWir sind „treuhänderischer Sachwalter“ unserer Kunden.
Der Versicherungsmakler
Das Berufsbild des Versicherungsmaklers gibt es schon sehr lange. Als Versicherungsmakler sind wir nicht von einem einzelnen Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvertreter beauftragt. Wir beraten frei und unabhängig aus der vollen Breite des Versicherungsmarktes heraus. Unsere Beratung fußt auf den Angeboten verschiedener Versicherer, aus denen wir Ihnen die für Sie optimale Lösung vermitteln.
Daher bezeichnen wir uns auch als „treuhänderischer Sachwalter“ unserer Kunden. Wir betrachten uns als Ihre „ausgelagerte Versicherungsabteilung“, die Sie dabei unterstützt, Ihren individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln und entsprechend den besten Schutz umzusetzen. Als Versicherungsmakler stehen wir nicht zwischen Ihnen und dem Versicherer, sondern als Vertreter Ihrer individuellen Versicherungsinteressen ganz parteiisch auf Ihrer Seite.
Seit 2002 ist die Tätigkeit des Versicherungsmaklers mit der EU-Vermittlerrichtlinie normiert. Mit der Umsetzung in deutsches Recht 2007 wurde das Berufsbild des Versicherungsmaklers mit all seinen Rechten und Pflichten in Deutschland gesetzlich definiert. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hält die Anforderungen an unsere berufliche Qualifikation, an unsere Zuverlässigkeit und eine Regelung zu unseren Beratungs- und Dokumentationspflichten fest. Als Versicherungsmakler werden wir im Vermittlerregister der Handelskammer Münster geführt.
Was macht einen guten Makler aus?
... besitzt eine angemessene Qualifikation
Wer als unabhängiger Versicherungsmakler Versicherungen vermittelt, ist selbst für die Folgen haftbar. Deshalb verfügen wir schon aus eigenem Interesse über eine fundierte Ausbildung, die Sachkenntnis und Kundenorientierung zur Basis der Beratung macht.
… bietet eine breite Palette von Produkten zur Auswahl
Der Versicherungsmarkt bietet eine Vielzahl von Lösungen für alle denkbaren Bedürfnisse. Ein einziger Versicherer kann unmöglich allen Situationen gerecht werden – deshalb ist es gut, dass wir als Versicherungsmakler mit großer Branchenkenntnis einen Anbieter auswählen können, der genau das passende Produkt für Sie im Angebot hat.
… leistet vor allem auch im Schadensfall wertvolle Hilfe und Unterstützung
Der Service eines guten Versicherungsmaklers endet nicht mit der Unterzeichnung. Wir stehen Ihnen auch gern mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Unterstützung bei der Abwicklung eines Schadensfalls benötigen.
Das sind wir
Der Einsatz von Produkten, Dienstleistungen und Partnern richtet sich gezielt nach den individuellen Ansprüchen und dem Bedarf der von uns betreuten Unternehmen. Um jederzeit ein ausgezeichnetes Leistungs- und Qualitätsniveau zu gewährleisten, sind für uns permanente Marktbeobachtung, Innovation und Kreativität sowie stetige Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich.
Aktuelles
BGH zu ARB 1975 § 4 Abs. 1 lit. d
Der BGH kassiert mit seiner Entscheidung vom 6.3.2019 (IV ZR 72/18) die Entscheidung des OLG München, Urteil vom 08.03.2018 (14 U 4679/16), im Bereich der Arbeitsrechtsschutz-Versicherung. Das OLG München hatte es unter Hinweis auf den erkennbaren Sinn und Zweck für...
OLG Jena zum versicherten Risiko einer Betriebshaftpflichtversicherung
Der Kläger, der Inhaber einer Fleischerei ist, unterhielt bei der Versicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung. In dem Versicherungsschein waren als „Betriebsart/ Betriebsbeschreibung“ die Begriffe „Fleischerei/Metzgerei/Schlachterei“ aufgeführt. Das versicherte...
Rechtsstreit um Gutachterkosten
Eine Haftpflichtversicherung hat die Gutachterkosten für ein von einem Geschädigten vorgerichtlich eingeholtes Gutachten auch dann zu übernehmen, wenn es sich letztlich als falsch erweist. Danach hätte der Versicherer nur dann nicht in die Pflicht genommen werden...