Über uns
Gut versichert.Über uns
Der Anspruch unseres jungen, dynamischen und ausgebildeten Teams ist die persönliche Beratung unserer Kunden. Unsere Flexibilität und gute Erreichbarkeit hat hohe Priorität.
Erfahren Sie mehr
Was ist ein Versicherungsmakler?
Wir nehmen stets Ihre Interessen wahr, denn als Versicherungsmakler verstehen wir uns als Ihr Sachwalter in allen Versicherungsfragen.
Was ist unser Anspruch?
Zugeschnitten auf die besonderen Bedürfnisse des Mittelstands, bieten wir Versicherungskonzeptionen auf höchstem Niveau. Dies gilt für lokal ansässige Handwerksbetriebe ebenso, wie für Dienstleister, Händler und Produzenten, auch mit internationalen Anforderungen.
Wer sind unsere Geschäftspartner?
Dies gilt für lokal ansässige Handwerksbetriebe und kommunale Unternehmen ebenso, wie für Dienstleister, Händler und Produzenten, auch mit internationalen Anforderungen.
Das sind wir
Der Einsatz von Produkten, Dienstleistungen und Partnern richtet sich gezielt nach den individuellen Ansprüchen und dem Bedarf der von uns betreuten Unternehmen. Um jederzeit ein ausgezeichnetes Leistungs- und Qualitätsniveau zu gewährleisten, sind für uns permanente Marktbeobachtung, Innovation und Kreativität sowie stetige Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich.
Aktuelles
BGH zu ARB 1975 § 4 Abs. 1 lit. d
Der BGH kassiert mit seiner Entscheidung vom 6.3.2019 (IV ZR 72/18) die Entscheidung des OLG München, Urteil vom 08.03.2018 (14 U 4679/16), im Bereich der Arbeitsrechtsschutz-Versicherung. Das OLG München hatte es unter Hinweis auf den erkennbaren Sinn und Zweck für...
OLG Jena zum versicherten Risiko einer Betriebshaftpflichtversicherung
Der Kläger, der Inhaber einer Fleischerei ist, unterhielt bei der Versicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung. In dem Versicherungsschein waren als „Betriebsart/ Betriebsbeschreibung“ die Begriffe „Fleischerei/Metzgerei/Schlachterei“ aufgeführt. Das versicherte...
Rechtsstreit um Gutachterkosten
Eine Haftpflichtversicherung hat die Gutachterkosten für ein von einem Geschädigten vorgerichtlich eingeholtes Gutachten auch dann zu übernehmen, wenn es sich letztlich als falsch erweist. Danach hätte der Versicherer nur dann nicht in die Pflicht genommen werden...