Spezialist für Rechtsschutz

Gut versichert.

Rechtsschutz-Versicherungen bieten zwar keine Gewähr dafür, dass Sie vor Gericht gewinnen. Sie decken aber alle Ihre Kosten für den Rechtsstreit ab und sorgen bei großen Prozessen dafür, dass Sie bis zum Ende finanziell durchhalten bzw. mithalten können.

Unsere Versicherungen

Firmenrechtschutz

Die Firmen-Rechtsschutzversicherung deckt Risiken aus dem alltäglichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens ab.

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Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung für alle Firmen, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit häufig am Straßenverkehr teilnehmen.

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Strafrechtsschutz

Der Strafrechtsschutz umfasst alle Aktionsbereiche des Unternehmens und versichert alle Verantwortungsträger und Mitarbeiter gegen die im Rahmen ihrer Tätigkeit ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.

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Anstellungsvertragsrechtschutz

Wollen sich Unternehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsrat trennen, kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob sie ihrem Manager noch eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen schuldig sind. Die Anwalts- und Prozesskosten trägt der Anstellungsvertragsrechtsschutz.

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Das sind wir

Der Einsatz von Produkten, Dienstleistungen und Partnern richtet sich gezielt nach den individuellen Ansprüchen und dem Bedarf der von uns betreuten Unternehmen. Um jederzeit ein ausgezeichnetes Leistungs- und Qualitätsniveau zu gewährleisten, sind für uns permanente Marktbeobachtung, Innovation und Kreativität sowie stetige Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich.

Aktuelles

BGH zu ARB 1975 § 4 Abs. 1 lit. d

Der BGH kassiert mit seiner Entscheidung vom 6.3.2019 (IV ZR 72/18) die Entscheidung des OLG München, Urteil vom 08.03.2018 (14 U 4679/16), im Bereich der Arbeitsrechtsschutz-Versicherung. Das OLG München hatte es unter Hinweis auf den erkennbaren Sinn und Zweck für...

Rechtsstreit um Gutachterkosten

Eine Haftpflichtversicherung hat die Gutachterkosten für ein von einem Geschädigten vorgerichtlich eingeholtes Gutachten auch dann zu übernehmen, wenn es sich letztlich als falsch erweist. Danach hätte der Versicherer nur dann nicht in die Pflicht genommen werden...

Zögern Sie nicht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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