Umweltschadenversicherung

Gewerbe & Industrie

Umweltschadenversicherung

Durch das in 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz haftet ein Gewerbetreibender gegenüber der Allgemeinheit für Schäden an der Biodiversität. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern ist zu einer entsprechenden Sanierung verpflichtet.

Die Umweltschadensversicherung ergänzt die gängige Betriebs– und Umwelthaftpflichtversicherung und umfasst als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen außerhalb des eigenen Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. Versichert sind auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers entstehen können.

Versichert sind somit die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, Gewässern oder natürlichen Lebensräumen und von Schädigungen von Böden.

 

  • Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt nur privatrechtliche Schadenersatzansprüche ab, die aus Personen- oder Sachschäden von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen resultieren.
  • Die Umweltschadenversicherung umfasst Ansprüche, die die öffentliche Hand im Schadensfall stellt.

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Eine Umweltschadenversicherung ist für die meisten Betriebe empfehlenswert, die selbst Produktionsanlagen betreiben. Denn auch wenn diese nicht grundsätzlich umweltgefährdend sind, so können die Folgen eines Defekts an einer Maschine bereits negative Umwelteinwirkungen haben.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die sich aus dem USchadG ergebende öffentlich-rechtliche Pflicht zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten. Verantwortlichkeiten, die aus anderen Gesetzen resultieren, sind nicht versichert.

Was ist u.a. versicherbar?

Über Zusatzbausteine können auch Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichert werden.

Wo gilt die Versicherung?

Die Umweltschadensversicherung gilt für alle Versicherungsfälle in Deutschland. Umweltschäden im Ausland sind ebenfalls mitversichert, sofern der Versicherungsfall durch eine Anlage oder durch eine Tätigkeit in Deutschland verursacht worden ist.