Umwelthaftpflichtversicherung

Gewerbe & Industrie

Umwelthaftpflichtversicherung

Das Umweltrisiko ist mittlerweile ein bedeutender Risikofaktor für Unternehmen. Denn selbst ein kleiner Zwischenfall kann schnell weitreichende Folgen haben.

Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen (z.B. durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder sonstige Erscheinungen) verursacht werden, die sich im Boden, in der Luft oder im Wasser ausgebreitet haben, sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen und müssen zusätzlich durch eine Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Über die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung, die dann Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, sind Schäden durch Umwelteinwirkungen versichert, die nicht von umweltrelevanten Anlagen bzw. von Tätigkeiten an solchen Anlagen ausgehen. Vor Abschluss einer Umwelthaftpflicht-Einzelversicherung sollten die Details der Betriebshaftpflichtversicherung geprüft werden. Bei besonders großen Gefahren empfiehlt es sich, beide Versicherungen separat abzuschließen.

Bestimmte Anlagen müssen über das Umwelthaftpflicht-Modell versichert werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Heizöltanks
  • Chemischreinigungsmaschinen
  • Öl-, Fett- und Benzinabscheider
  • Lackierkabinen
  • genehmigungspflichtige Anlagen und
  • auch einfache Kanister und Fässer mit wassergefährdenden Stoffen.

Es werden also nur Störfälle versichert, nicht aber das betriebliche Umweltrisiko aus dem Normalbetrieb.

Ein wichtiger Bestandteil der Umwelthaftpflichtversicherung ist der Umwelthaftpflicht-Regress. Diese Versicherung kommt für jene Betriebe in Frage, die umweltrelevante Anlagen liefern, montieren, warten oder planen. Der Inhaber einer solchen Anlage kann einen solchen Betrieb in Regress nehmen, wenn es durch mangelhafte Funktion einer solchen Anlage zu Umwelteinwirkungen und daraus hervorgehenden Schäden an Dritten kommt, sodass der Anlagenbesitzer verpflichtet ist, diese zu ersetzen.

Der Umwelthaftpflicht-Regress greift aber nur, wenn der versicherte Betrieb nicht Inhaber der Anlage ist. In diesem speziellen Fall, in dem es also zu Umweltschäden kommen kann, wird das Risiko aus der Betriebshaftpflichtversicherung und der Produkthaftpflichtversicherung ausgegliedert. Regressansprüche gegen einen Hersteller oder einen Lieferanten, Planungs- oder Montagebetriebe sind ebenfalls mitversichert, auch wenn nur Teile geliefert wurden, die zu der Umweltanlage gehören. Direktansprüche von Geschädigten gegen den Betrieb schließt die Versicherung ebenfalls ein.

Zwischen Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung besteht ein wichtiger Unterschied:

  • Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt nur privatrechtliche Schadenersatzansprüche ab, die aus Personen- oder Sachschäden von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen resultieren.
  • Die Umweltschadenversicherung umfasst Ansprüche, die die öffentliche Hand im Schadensfall stellt.

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Für wen ist diese Versicherung?

Eine Umwelthaftpflicht ist für die meisten Betriebe empfehlenswert, die selbst Produktionsanlagen betreiben. Denn auch wenn diese nicht grundsätzlich umweltgefährdend sind, so können die Folgen eines Defekts an einer Maschine bereits negative Umwelteinwirkungen haben.

Was ist versichert?

Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert Unternehmen gegen Schäden ab, die Anlagen, der Betrieb oder die Produkte an Boden, Luft und Wasser verursachen. Grundsätzlich ist die Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz unabhängig von der direkten Aktivität.

Was ist u.a. versicherbar?

Folgende Deckungs-/Risikobausteine, die der größtenteils anlagenbezogenen Haftung Rechnung tragen und an die Inhaberschaft des VN an den zu versichernden Anlagen anknüpft, werden angeboten:

  • Ziffer 2.1: WHG-Anlagen
  • Ziffer 2.2: UmweltHG-Anlagen gemäß Anhang 1
  • Ziffer 2.3: sonstige deklarierungspflichtige Anlagen
  • Ziffer 2.4: Abwasseranlagen, Einwirkungsrisiko
  • Ziffer 2.5: UmweltHG-Anlagen gemäß Anhang 2 (Deckungsvorsorge)
  • Ziffer 2.6: Umwelt-Regressrisiko
  • Ziffer 2.7: Umwelt-Basisdeckung
Wo gilt die Versicherung?

Die Umwelthaftpflichtversicherung gilt für Anlagen in Deutschland. Sofern von Umwelteinwirkungen im Inland Schäden im Ausland entstehen, besteht hierfür ebenfalls Versicherungsschutz.