Rückrufkostenversicherung
Gewerbe & IndustrieRückrufkostenversicherung
Der Rückruf sicherheitsgefährdender Produkte prägt in zunehmendem Maße die Produzentenhaftung. Grund ist einerseits der erhebliche Bedeutungswandel des Verbraucherschutzes in der öffentlichen Wahrnehmung verbunden mit strengeren Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie andererseits eine fortschreitende Arbeitsteilung im Fertigungsprozess bei gleichzeitig immer kürzeren Produktzyklen.
Lebensmittelhersteller oder Hersteller von Produkten, die zum Einbau in Kraft-, Schienen-, Wasser- und/oder Luft- und Raumfahrzeugen bestimmt sind, unterliegen einem erhöhten Haftungsrisiko. Ein Produktrückruf stellt hohe Anforderungen an die gesamte Organisationsstruktur und ist oft mit deutlichen finanziellen Folgen für das Unternehmen verbunden. Die Pflicht zum Produktrückruf ergibt sich aus der gesetzlichen Produzentenhaftung bzw. aus der daraus resultierenden Produktbeobachtungspflicht eines Herstellers. Als solcher muss man Verkehrssicherungspflichten erfüllen, zu denen auch zählt, in den Markt gebrachte Produkte nach der Auslieferung auf Fehler und Mängel zu beobachten. Für Unternehmer ist es daher besonders wichtig, dieses Risiko umfassend über eine Rückrufkostenversicherung abzusichern.
Service
Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:
- Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
- Überprüfung bestehender Policen
- Individuelle Versicherungslösungen
- Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
- Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?
Für alle Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler von Waren, die ein Rückrufrisiko in sich bergen, durch die also das Risiko eines Personenschadens bestehen kann.
Was ist versichert?
Eine Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die aus durchgeführten Rückrufaktionen entstehen. Hierunter fallen sowohl eigene Rückrufe, wie auch Fremdrückrufe aus denen Regressforderungen gestellt werden.
Was ist u.a. versicherbar?
Versichert sind ausschließlich die Vermögensschäden, die einem Unternehmen daraus resultieren, dass ein Produkt zurückgerufen werden muss (z. B. Aufrufe in den Medien, Schreiben an bekannte Kunden, Transportkosten, etc.).
Wichtig dabei ist, dass der Rückruf der Vermeidung von Personenschäden dienen muss. Damit folgt die Rückrufkostenversicherung der gesetzlichen Vorlage, die einen Rückruf als letzte Möglichkeit zur Abwehr von Personenschäden vorsieht.
Wo gilt die Versicherung?
Bei der Rückrufkostenversicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz.