Maschinenversicherung
Gewerbe & IndustrieMaschinenversicherung
Die Maschinenversicherung bietet Schutz bei unvorhergesehenen Sachschäden an Maschinen (z. B. durch Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler oder Ungeschicklichkeit), die sich auf dem im Versicherungsvertrag genannten Betriebsgrundstück befinden bzw. im Maschinenverzeichnis des Vertrags aufgelistet sind. Hierunter fallen beispielsweise fahrbare und stationäre Maschinen wie CNC-Maschinen, Druckmaschinen, Pressen, Windkraftanlagen und Kraftwerke. Fällt eine Maschine aus, können die hohen Kosten für Reparaturen Ihre Existenz bedrohen.
Wenn Sie eine Maschine leasen oder finanzieren, ist die Maschinenversicherung meist sogar verpflichtend.
Werkzeuge sind in der reinen Maschinenversicherung (Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung, AMB) grundsätzlich nicht inbegriffen. Im Einzelfall können zudem Werkzeuge mit eingeschlossen werden, die in die Maschine eingespannt sind.
Nicht zur Maschine gehörende Werkzeuge (lagernde Werkzeuge) sind über die Sachdeckung im Rahmen der gemäß Vertrag gewählten Gefahren mitzuversichern.
Service
Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:
- Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
- Überprüfung bestehender Policen
- Individuelle Versicherungslösungen
- Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
- Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?
Insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe mit viel technischer Ausstattung und die auf diese Maschinen angewiesen sind.
Was ist versichert?
Abgedeckt sind in der Maschinenversicherung unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
- Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
- bei fahrbaren Geräten: Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl
Was ist u.a. versicherbar?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sähmaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.
Wo gilt die Versicherung?
Die Maschinenversicherung gilt grundsätzlich für Ihre Betriebsstätte.