Der GDV hat am 19.02.2024 überarbeitete Musterbedingungen für die Cyberversicherung veröffentlicht. Die Neufassung sieht Änderungen und Klarstellungen unter anderem im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten, externen Dienstleistern, Kriegen und staatlichen Angriffen sowie bei den Obliegenheiten vor.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung überarbeitet. „Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2017 hat sich der Cyberversicherungsmarkt sehr dynamisch entwickelt, zudem haben sich auch manche Rahmenbedingungen verändert: Mehr Beschäftigte arbeiten mobil, Anwendungen werden zunehmend über Cloud Computing angeboten, die Datenschutzgrundverordnung hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen.

Wie auch in der alten Fassung schließen die Musterbedingungen Lösegeldzahlungen zur Entschlüsselung von Daten aus. Das kann erpresste Unternehmen in die Zwickmühle bringen: Gehen sie auf die Forderung der Hacker ein, mindern sie damit möglicherweise für sich und den Versicherer den Schaden. Trotzdem sollen sie die Lösegeldzahlung allein aufbringen? Das birgt Konfliktstoff. Viele am Markt erhältliche Cyberpolicen schließen Lösegelder daher ausdrücklich ein.

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